Arbeitszeiterfassung per App – so einfach geht’s!

Thomas Ungricht

 

Die elektronische Arbeitszeiterfassung per App bietet einige Vorteile. Zeitintensive Kontrollen vor Ort oder eine volle Messenger-Inbox bleiben dadurch erspart. Mitarbeiter können alle für die Lohnerstellung relevanten Informationen und Belege in ein und derselben App erfassen. So zügig und schnell, dass kurz nach dem Arbeitseinsatz bereits alles erledigt ist.

Individuelle Arbeitszeiterfassung per App oder Desktop

Staffcloud bietet vier Möglichkeiten an, um die Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu erfassen.
 

  1. Check-ins: Die Mitarbeiter zücken bei Arbeitsstart, Pause und Arbeitsende ihr Smartphone und scannen einen QR-Code.
  2. Live Stamp: Die Mitarbeiter übermitteln aus der Mitarbeiter-App heraus sogenannte Zeitstempel (z.B. Start, Pause, Ende). Ebenfalls übermittelt werden Geodaten, die vom Administrator auf einer Karte überprüft werden können.
  3. Übermittlung von Arbeitsdaten (sogenannte Vorschläge) aus der Mitarbeiter-App oder vom Desktop
  4. Händische Erfassung: Übertragen manuell erfasster Arbeitszeiten in Staffcloud

Durch die Übermittlung der Arbeitsdaten jedes einzelnen Mitarbeiters können Sie spielend leicht in jedem Projekt die Arbeitsdaten überprüfen und freigeben. Ebenfalls möglich: Mitarbeiter können Spesenbelege fotografieren, übermitteln und dann vom Administrator für die Lohnabrechnung freigeben lassen.

 

Automatische Erinnerungen und Toleranzen bei der Arbeitszeiterfassung per App

 

Damit nichts vergessen geht, werden die Mitarbeiter mit automatischen Mitteilungen daran erinnert, ihre Arbeitsdaten zu erfassen.

Um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter nicht zu früh oder viel zu spät einchecken, lassen sich sogenannte Toleranzen konfigurieren. Ein Beispiel dazu: Ihr Einsatz beginnt um 10 Uhr. Nun möchten Sie nicht, dass sich die Mitarbeiter früher als 09.50 Uhr einchecken. In den Einstellungen passen Sie Ihre Toleranz für diesen Einsatz auf 10 Minuten an.

Sollte Ihr Unternehmen bereits über eine elektronische Zeiterfassung verfügen, kann diese dank generischer Schnittstellen mit Staffcloud verbunden werden.

 

Arbeitszeiterfassung, die mit dem EuGH-Urteil konform ist

Als Arbeitgeber ist das EuGH-Urteil vom Mai 2019 sicherlich nicht an Ihnen vorbeigegangen. Die von Staffcloud gebotenen Lösungen sind mit der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung konform - egal, ob Ihre Mitarbeiter stationär arbeiten oder an verschiedenen Einsatzorten tätig sind. Da die Übermittlung z. B. über das Scannen eines QR-Codes vom Smartphone des Mitarbeiters möglich ist, können Sie auch ohne Stempeluhr sicherstellen, dass Sie dem EuGH-Urteil nachkommen.

Weitere Informationen zu unserer Mitarbeiter-App finden Sie hier.

 

 

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